Bartholomé:Verbraucherschutzamt entsteht
Bartholomé:Verbraucherschutzamt entsteht
Von Andreas Klamm
Kreis Ludwigshafen. – Weil im Dienstgebäude der Ludwigshafener Kreisverwaltung dringend mehr Räume benötigt werden, hat der Bauausschuss auf seiner gestrigen Sitzung die räumliche Fusion von Gesundheitsamt und Veterinäramt in der Dörrhorststraße beschlossen.
Das Veterinäramt ist seit 1969 der Kreisverwaltung angegliedert, das Gesundheitsamt seit drei Jahren. Eine Zusammenarbeit beider Einrichtungen ist dringend notwendig – auch die räumliche Zusammenfassung, meinte Landrat Dr. Ernst Bartholomé. Es entstehe gewissermaßen das erste Verbraucherschutzamt.
Das Gebäude entspreche einem Standard, der 50 bis 60 Jahre alt ist, erklärte Kreis-Bauleiter Herbert Steinborn. So seien beispielsweise eine komplette Elektroinstallation oder die Sanierung von Sanitäranlagen notwendig, um auch dem Veterinäramt – etwa im Bereich von EDV-Nutzung – den bisher gewohnten Standard zu bieten.
Die Bauverwaltung ermittelte mit Fachingenieuren Kosten von insgesamt 450 000 Mark. Die Baumaßnahmen könnten nicht mit schwerem Baugerät erfolgen. Viele Sanierungen müssten mit Handarbeit geleistet werden.
Im Erdgeschoss sollen unter anderem Verwaltungsräume und im Keller Labore entstehen. Wegen voller Auslastung könne das Hochbau-Referat nur die Koordination übernehmen und beauftrage daher Fachingenieure.
Grundwasser, das an die Oberfläche tritt, bereitet an der Schifferstadter Realschule des Schulzentrum Probleme. An Wänden entstanden Wasserschäden. Als das Schulgebäude gebaut wurde, war der Grundwasserstand ein Meter tiefer als heute. Wir können froh sein, dass die Bodenplatte bislang so dicht ist, meinte Elster. Derzeit laufen ergänzende Untersuchungen zur Klärung der Ursache. Kostenpunkt: 35 000 Mark. Nach Kernbohrungen wurde festgestellt, dass Wasser bis rund 40 Zentimeter über dem Fußboden in Unter- und Kellergeschossen anstieg. Gutachter ermittelten bisher einen Rück- und Aufstau. Durch eine Schieberwirkung und die daraus resultierenden Umströmungen könnten höhere Wasserstände nicht ausgeschlossen werden.
Weil ein Unternehmen bei den Malerarbeiten mehrfach in Verzug geriet, wurde ihm der Auftrag entzogen. In einer Eilentscheidung beauftragte der Landrats ein anderes Unternehmen, das ein finanziell vergleichbares Angebot machte. Der Rechtsanwalt der Firma, der der Auftrag entzogen wurde, bestreitet die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Für den Fall, dass das Gericht diese Auffassung teilen sollte, ist die genaue Schadenshöhe noch nicht ermittelbar.
Für das Gymnasium beschloss der Bauausschuss per Nachtrag Elektroarbeiten zur Installation elektrisch betriebener Sonnenschutzanlagen in Höhe von rund 63000 Mark.
Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 26. Januar 2001
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007