Archiv 2005: Frau konnte nicht zum Art und stirbt an einem Magendurchbruch

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ARCHIV 2005

Gestorben weil keine Krankenversicherung:

Frau konnte nicht zum Arzt und stirbt an einem Magendurchbruch

von Andreas Klamm

Landau/Pfalz. Weil sie arm und nicht krankenversichert war,  starb am Dienstagmittag (22. November) gegen 15.30 Uhr nach einer Reanimation (Wiederbelebungsversuch) und allen Bemühungen von Ärzten und Pflegepersonal auf der Intensivstation des Städtischen Klinikums in Landau in der Pfalz eine 67jährige Frau an einem Magendurchbruch. “Wäre die Frau früher ins Krankenhaus gekommen, hätte die Frau therapiert und gerettet werden können”, informierte eine Ärztin des Krankenhauses.

Die Frau, die über mehrere Jahre immer wieder an Zwölffingerdarm-Geschwüren litt und von Freunden privat mit Medikamenten, wie Antra, versorgt wurde, traute sich allerdings nicht früher in das Krankenhaus, weil sie ohne Kranken- und ohne Sozialversicherung, nicht die Arzt- und Krankenhaus-Rechnungen bezahlen konnte. Sie war sehr arm.

Gegen 4 Uhr morgens, am Dienstag, rief die in schwerste Not geratene Frau, schweißgebadet,  noch selbst den Notarzt und kagte, Zeugenberichten zufolge, ” über Schmerzen, die sie so noch nicht erlebt habe.”

Noch am Vormittag nach einer Gastroskopie (Magenspiegelung) setzten die Ärzte eine Notoperation an. Kurz vor 15.30 Uhr setzte allerdings die Atmung und der Kreislauf der Patientin aus.

Alle Bemühungen und eine Reanimation durch Ärzte und Pflegekräfte im Städtischen Klinikum in Landau hatten keinen Erfolg. Die Frau starb gegen 15.30 Uhr auf der Intensivstation an einem offenbar schon länger bestehenden Magengeschwür, welches durchgebrochen ist.

Zeitweise soll die Frau, wenn sie einen Arzt bezahlen konnte, sich Hilfe bei einem Arzt gesucht haben. Am Dienstag kam jede Hilfe zu spät, weil die Frau, die auch keine Rente mit 67 Jahren erhalten hat, sich nicht früher zu einem Arzt oder in das Krankenhaus wagte, um dort rechtzeitige Hilfe zu  erhalten.

Ersten weiteren Recherchen von 3 m News – Die Nachrichten führten zum ersten vorläufigen Ergebnis, dass die Frau kein Einzelfall ist. In Deutschland leben nicht wenige sehr arme Menschen, die nicht kranken- oder sozialversichert sind und die oft nicht in der Lage sind, einen Hausarzt oder ein Krankenhaus zu bezahlen.

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