Falsche Anschuldigungen: Wurde der Journalist Andreas Klamm zu einem Spenden-Betrug für einen Touristen in Not angestiftet ?
Falsche Anschuldigungen: Wurde der Journalist Andreas Klamm zu einem Spenden-Betrug für einen Touristen in Not angestiftet ?
Beschuldigter Journalist behauptet die Idee ein Spendenkonto einzurichten stamme nicht von ihm – Dürfen Medien und Journalisten in Deutschland zur Wahrheit berichten ? Ist eine Hilfeleistung für Menschen in Not noch in Deutschland erlaubt ? Beweise zur Notlage des Touristen sind bekannt
Pattaya (Thailand) / Berlin / Köln (Deutschland). 7. Januar 2012. (aph). Am 21. Dezember 2011 wurde nachweisbar der Gründer von Regionalhilfe.de, www.regionalhilfe.de, (freie Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte) der tunesisch-französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm – Sabaot von dem Touristen Michael H aus Köln dringend um Hilfe gebeten, da er sich in einer Notlage nach Raubüberfall und Verkehrsunfall während eines Urlaubes in Thailand befinde, eigenen Angaben des Hilfe-suchenden Toursiten zufolge.
Es liegen Bestätigungen und Beweise vor, dass Michael H aus Köln mehrere Hilfeanträge bei der Deutschen Botschaft und Sozialbehörden in Nordrhein-Westfalen stellte. Nach dem der Journalist Andreas Klamm, der im sekundären Zweitberuf auch staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter ist, versuchte internationale Hilfe zu leisten, erhoben in Internet-Foren mehrere Zeugen, die nicht persönlich bekannt sind, den öffentlichen Vorwurf des Verdachts des Spenden-Betrugs und Betrugs den Andreas Klamm angeblich wieder einmal begangen haben soll.
Andreas Klamm erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Die Idee ein Spendenkonto für den in Not geratenen Touristen Michael H aus Köln, derzeit unfreiwillig nach Raubüberfall und Verkehrsunfall in Thailand einzurichten, stammt beweisbar und nachweisbar nicht von mir. Die Beweise stelle ich allen internationalen und nationalen Medien, Behörden und Beobachtern heute zur Verfügung. Ein Spenden-Konto habe ich nachweisbar nicht eingerichtet. In der Vergangenheit wurden durch zum auch Polizei-bekannte Personen und zum Teil nicht näher bekannte Personen schwerste Anschuldigungen gegen mich öffentlich erhoben und auch anonyme Strafanzeigen mit dem Vorwurf schwerster Verbrechen gegen mich erstattet, die sich im Nachinein nach den Ermittlungen der Polizei und zuständigen Staatsanwaltschaften als falsche Verdächtigung und falsche Anschuldigungen erwiesen haben. Zeugen sind unter anderem die Polizei, mehrere Staatsanwaltschaften, RTL Fernsehen, RNF Fernsehen in Mannheim und das deutsche Leitmedium die Bild Zeitung, die bereits über mich im Zusammenhang des Verdachts schwerster Straftaten, die ich angeblich in Mannheim (Baden-Württemberg) begangen haben soll, berichtet hat, sowie weitere private Personen und Beobachter.
Wenn die Vorwürfe des Spendenbetrugs und Betrugs gegen mich stimmen sollten, dann sollte die Polizei auch erklären können, wie es ohne Konto in Deutschland möglich ist, an die Spenden Millionen hilfsbereiter deutscher Spender zu gelangen? Derzeit werde ich bedroht, so dass auch die Vermutung besteht, dass ich an einer Berichterstattung zur Wahrheit gehindert werden soll und die Aufklärung möglicher Straftaten, sofern es welche geben sollte verhindert werden soll. Mir sind die Gründe nicht näher bekannt, weshalb ich jetzt zu öffentlichen Falsch-Aussagen und zum öffentlichen Widerruf beweisbarer Fakten gezwungen werden soll. Ist es nicht erlaubt in die Deutschland die Wahrheit zu berichten und öffentlich auszusagen ?
Einer Straftat beschuldigte Menschen haben auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zunächst einmal als unschuldig zu gelten, solange bis die Straftat in einem öffentlichen und ordentlichen Gerichtsverfahren bewiesen ist.
Wenn ich als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Radio- und Fernseh-Produzent jedoch gezwungen werden soll, nicht über die Wahrheit zu berichten, gibt es in Deutschland faktisch keine Pressefreiheit, keine Medienfreiheit, keine Informationsfreiheit und keine Kommunikations-Freiheit mehr. Dies würde ein schwerwiegender Verstoss gegen allgemeine und universelle Menschenrechte, Bürgerrechte und Grundrechte bedeuten, der international und national vor den entsprechen Gerichten untersucht werden müsste.
Bundespräsident Dr. Christian Wulff sprach sich am 4. Januar 2012 in einem ARD / ZDF – Interview für Transparenz in Deutschland aus. Zur Aufklärug möglicher Verbrechen oder Straftaten und zur Hilfe der Findung der Wahrheit stelle ich gerne Transparenz in Deutschland und in der Welt her und informiere soweit mir dies eingeschränkt möglich ist, so dass alle Menschen die Informationen und Angaben frei und unabhängig prüfen können. Die Menschen haben ein Recht und einen Anspruch auf Information und Wahrheit. Zudem gilt auch, dass beschuldigte Menschen das Recht auf Verteidigung haben und dazu beitragen dürfen, damit Informationen bekannt werden. Meine Informationen in meinen Berichten, dass Michael H keine Hilfe von deutschen Behörden bislang erhalten hat, stammen nachweisbar und beweisbar von deutschen Behörden selbst. Soweit mir heute bekannt, diese Information konnte ich noch nicht sicher prüfen, gibt es keinen einzigen Cent an Spenden für den in Not geratenen Michael H.
Diese Information zu Spenden kann ich nicht prüfen. Doch ich bin sicher, dass die Polizei und Kriminalpolizei in Köln bei der ich am 21. Dezember 2011 und am 5. Januar 2012 eine Strafanzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung, fahrlässige und / oder vorsätzliche Körperverletzung erstattet habe wegen der Notsituation des in Not geratenen Touristen Michael H aus Köln, sicher prüfen kann, ob irgendwer in Deutschland für den Touristen Michael H einen Cent oder mehr gespendet haben könnte. Ich glaube aufgrund der guten Arbeit der deutschen Polizei und Kriminalpolizei, dass wir hier alle auf einer Presse-Konferenz der Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln mehr erfahren werden, ob Spenden gemacht wurden und in welcher Höhe Spenden gemacht worden sein könnten. Alle Medien, Journalisten und Medien lade ich herzlichst zur umfassenden und ausführlichen Berichterstattung ein. Um gleich von Anfang eine größtmöglichste Offenheit und Transparenz herzustellen, erteile ich allen Medien und Journalisten hiermit gleichberechtigt alle meine Personen-bezogenen Daten bei voller Namensnennung und meine Nachrichten auf Mobil-Boxen auch als Audio-Dateien und Fernseh-Dateien, als Protokoll, Abschrift und in sonstigen Weisen national und international zu veröffentlichen. Ich glaube der Bundespräsident Dr. Christian Wulff hat Recht, wenn er sich öffentlich für größtmögliche Offenheit und Transparenz für alle Menschen in Deutschland engagiert und im Interview bei den Kollegen und Kolleginnen von ARD und ZDF bekennt.
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland steht mit den Ereignissen zur Notlage des aus Köln stammenden Touristen Michael H übrigens möglicherweise im direkten oder indirekten Zusammenhang, da die Strafanzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfe-Leistung, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung meinerseits auch direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten von Bundespräsident Dr. Christian Wulff, formuliert wurde. Natürlich hoffe ich, dass die entstandenen Verdachts-Momente falsch sind. Doch da ich zu keinem anderen Eindruck gelangen konnte bislang, habe ich es als meine Pflicht im Sinne von Grundrechten, Bürgerrechten und Menschenrechten betrachtet, bei der Polizei und Kriminalpolizei in Köln eine Strafanzeige zur Gefahrenabwehr weiterer Verletzungen des Touristen Michael H aus Köln am 21. Dezember 2011 und am 5. Januar 2012 zu senden. Die Sendung der Strafanzeige erfolgte am 21. Dezember 2011 mittels email und am 5. Januar 2012 mittels Fax, nach dem eine Kriminalbeamtin der Kriminalpolizei in Köln-Lindenthal auf Anfrage erklärte, dass ihr von einer Strafanzeige nicht bekannt sei.
Erlauben Sie mir noch einen kleinen Hinweis in eigener Sache. Bei Journalisten entsteht seit 4. Januar 2012 immer der Eindruck, dass diese von ihren Gästen 150,– Euro pro Nacht abverlangen. Beweisbar und nachweisbar erhebe ich an Freunde und Gäste, die bei mir zu Besuch sind, keine Übernachtungs-Gebühren von 150,– Euro pro Nacht. Ich lehne eine Übernachtungsgebühr aus humanistischen und weltanschaulichen Gründen für Freunde, die zu Besuch bei mir sind, in der Regel ab.“
Foto-Beweise, Kopien von emails a) des Rechtsanwaltes Dietmar K in Lindlar bei Köln, b) Hilfeanfrage des Touristen in Not Michael H aus Köln und c) Notmeldung von Michael H aus Köln derzeit unfreiwillig in Thailand nach Raubüberfall und Verkehrsunfall, d) Bestätigung der Royal Thai Police zum Raubüberall, e) Ärztliches Attest einer Hirnverletzung, die der Tourist nach einem Verkehrsunfall in Thailand erlitten hat.
Es liegen weitere Beweise bereits bei der Polizei, Berufsfeuerwehr in Köln und zahlreichen Medien und Journalisten in der Schriftform vor.