Ursula Thümler aus Niedersachsen zur Vorsitzenden des NDR Rundfunkrats gewählt
Ursula Thümler aus Niedersachsen zur Vorsitzenden des NDR Rundfunkrats gewählt
Hannover. (oterapro). 12. März 2016. Ursula Thümler aus Niedersachsen wird neue Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, teilte der deutsche Rundfunk-Sender NDR mit. Das Gremium wählte sie am Freitag, 11. März, in Hamburg zur Nachfolgerin von Dagmar Pohl-Laukamp. Der Vorsitz wechselt gemäß NDR-Staatsvertrag alle 15 Monate in der Reihenfolge Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in diesem Fall zum 27. März 2016.
Ursula Thümler engagiert sich ehrenamtlich in vielen Bereichen, darunter im Landesfrauenrat Niedersachsen, dessen Vorsitzende sie von 2002 bis 2008 war, und im Landespräventionsrat Niedersachsen. Dem NDR Rundfunkrat gehört die Bankkauffrau seit 2007 an; entsandt ist sie vom Landesfrauenrat Niedersachsen. Ursula Thümler lebt in Laatzen bei Hannover. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt wurden Uwe Grund aus Hamburg (SPD Landesorganisation), Ute Schildt aus Mecklenburg-Vorpommern (SPD Landesverband) und Dagmar Pohl-Laukamp (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V.).
Ursula Thümler anlässlich ihrer Wahl: “Neue Formen der Mediennutzung verstellen vielen Menschen den Blick auf das große Ganze. Die Debatte um die Flüchtlingsfrage legt Brüche und Gräben in der Gesellschaft offen. Vor diesem Hintergrund kommt der integrativen Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonderes Gewicht zu. Der Rundfunkrat wird die Geschäftsleitung des NDR konstruktiv und kritisch begleiten, damit die Menschen im Norden auch weiterhin qualitativ hochwertige und attraktive Programmangebote erhalten. Meiner Vorgängerin Dagmar Pohl-Laukamp danke ich für ihr großes Engagement.”
Der NDR Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. Die 58 Mitglieder des Gremiums sind in repräsentativer Weise von bedeutsamen gesellschaftlichen, konfessionellen und politischen Organisationen und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern entsandt. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in programmlichen Angelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u. a. auch die Wahl und Abberufung des Intendanten; auch der Verwaltungsrat wird vom Rundfunkrat gewählt. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.