Landkreistag unterstützt Kernelemente des Grundsteuer-Modells von Bundesfinanzminister Scholz
Berlin. 30. November 2018. (pmd). Der Deutsche Landkreistag unterstützt die Kernelemente des Modells zur Reform der Grundsteuer, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgestellt hat., teilte der Deutsche Landkreistag mit. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir treten klar für eine werteabhängige Grundsteuer ein. Eine rein flächenbezogene Steuer läge nicht im Interesse der Landkreise und wird von uns abgelehnt. Auch sehe ich nicht, wie man nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Regelung des Bundes mit einem Systemwechsel zu einer Flächensteuer rechtfertigen kann.“
Eine für eine derartig deutliche Systemveränderung notwendige Grundgesetzänderung könne damit ebenfalls vermieden werden. Sager sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, im Sinne der vorzunehmenden Wertberichtigung unterschiedliche Preisentwicklungen erkennbar werden zu lassen. „Das bedeutet zunächst, dass ein Grundstück, das früher mehr wert war als heute, nach unten und ein Grundstück mit Wertsteigerungen nach oben korrigiert werden muss. Das ist auch richtig so, da darf man nicht herumlavieren. Die auf veralteten Werten gründende ungerechte Besteuerungssituation ist ja gerade Anlass für die Reform.“
Wesentlich sei in einem weiteren Schritt allerdings, dass sich durch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen die meisten der politisch nicht gewollten Belastungssituationen korrigieren bzw. zumindest deutlich entschärfen ließen. „Hintergrund dafür ist, dass einerseits die Länder eine Anpassung für ihr jeweiliges Gebiet vornehmen und darüber hinaus andererseits die Städte und Gemeinden über die kommunalen Hebesätze veranschlagen könnten. Letztlich hätten es Länder und Kommunen in der Hand, ein längst überfälliges Besteuerungsmodell zu schaffen, das auch in vielen Jahren noch trägt“, so der DLT-Präsident.
Hintergrund:
Nach Vorstellung des Bundesfinanzministers soll die Reform wertabhängig erfolgen. Das heißt, der individuelle Wert der Immobilie soll bei der Berechnung der Grundsteuer künftig eine stärkere Rolle spielen. Der Einheitswert soll künftig aus fünf Komponenten errechnet werden: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und regionaler Bodenrichtwert. Alle diese Werte sollen die Finanzbehörden Anfang 2020 erhalten, weil jeder Immobilienbesitzer verpflichtet werden soll, dann eine Steuererklärung mit diesen Daten abzugeben. Bei vermieteten Immobilien soll die Nettokaltmiete eingetragen werden, bei selbst genutztem Eigentum eine fiktive Miete, die mithilfe des sechsstufigen Wohngeldatlasses des Bundes errechnet werden soll. Für Gewerbegrundstücke und nicht bebaute Grundstücke soll alles beim Alten bleiben.