Archiv: Köder gegen Schweinepest

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Köder gegen Schweinepest

Mainz/Ludwigshafen. red/and. Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz werden vom 9. bis 11. September 2005 im Impfgebiet Pfalz Impfköder ausgelegt.

Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen sie an Kirrstellen im Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden. Die nächste Impfung in diesem Herbst ist vom 7. bis 9. Oktober vorgesehen.

Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden wieder vom Land übernommen und betragen insgesamt über 450.000 Euro. 2002 kosteten die Impfungen 1,5 Mio Euro, 2003 und 2004 je 2,1 Millionen Euro.

In der Pfalz erfolgt die Auslage in den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Donnersbergkreis, Germersheim, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, in Stadt und Landkreis Kaiserslautern sowie in den Städten Landau, Neustadt, Pirmasens und Speyer.

Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist bisher sehr erfolgreich verlaufen. In der Region Eifel wurde seit 2002 geimpft. Der letzte Fall trat hier im März 2003 auf.

Da die Seuche im ehemaligen Impfgebiet Eifel erfolgreich bekämpft wurde, werden im Jahr 2005 nur noch die Wildschweine in der Pfalz gegen die Schweinepest geimpft.

Dennoch sollten alle Schweine haltenden Landwirte im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden.

Ähnliche Erfolge in der Pfalz sind absehbar, wo seit 2003 geimpft wird: Derzeit besteht hier eine Immunisierungsrate von rund 59 Prozent. Der letzte Fall bei Wildschweinen in der Region Pfalz wurde im November 2004 festgestellt.

Weil sich aber das Virus trotz Impfung noch eine Weile halten kann, ist es wichtig, dass die Vorsichtsmaßnahmen für Hausschweinebestände unbedingt eingehalten werden.

Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als schweinepestverseucht gelten – mit allen Konsequenzen, so das Umweltministerium.

Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.

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