Volks-Zählung 2011: Bürgerrechtler reichen Verfassungs-Beschwerde ein
Volks-Zählung 2011: Bürgerrechtler reichen Verfassungs-Beschwerde ein
Von Andreas Klamm-Sabaot
Karlsruhe / Berlin. 15. Juli 2010. Weil eine ganze Reihe von Bürgerrechtlern das für die Volkszählung 2011 zugrunde liegende Zensus-Gesetz in Teilen für Verfassungs-widrig einstufen, werden, am Freitag, 16. Juli 2010, um 12 Uhr die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einreichen und in Karlsruhe überreichen.
Die Bürgerrechtler stehen mit ihrer Einschätzung und Bedenken gegen das neue Zensus-Gesetz, das für die Volkszählung 2011 zugrunde liegt, nicht alleine. Mehr als 13.000 Menschen in Deutschland haben bedenken und befürworten eine Verfassungsbeschwerde.
Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorat) ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Nutzern des Internet, die sich für Freiheit und gegen die so wörtlich “ausufernde Überwachung im Allgemeinen” und gegen eine Voll-Protokollierung der Telekommunikation engagieren.
Es bestehen zudem Bedenken zu einer Daten-Erfassung von allgemeinen Verhaltens-Daten von Bürgern. In den beiden vergangenen Jahren gab es immer wieder Versuche in Deutschland, jegliches Kommunikations- und Bewegungs-Verhalten aller Menschen im Rahmen einer Vorrats-Datenspeicherung “vorbeugend” generell und ohne konkrete Verdachts-Momente gegen 80 Millionen Menschen in Deutschland zu erfassen. Hier wurden auch die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung aktiv neben vielen weiteren Bürgerrechtlerinnen, Bürgerrechtlern und Menschen, die für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte engagiert sind.
Die geplante Volkszählung 2011 wird nicht wie traditionelle Volkszählungen, wie etwa im Jahr 1987 erhoben, sondern mittels einer neuen “Registerzählung”, dem das Zensus-Gesetz zugrunde liegt. Beim “registergestützten Zensus wird nicht mehr jeder einzelne Haushalt wie bei traditionellen Volkszählungen befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungs-Register zur Gewinnung der Daten genutzt. Das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistik-Gesetzen legt fest, wie der Zensur 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird und welche Merkmale erhoben werden.
Mit dem Hintergrund für die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre haben sich die Bundesregierung, zahlreiche Politiker und weitere Entscheidungsträger für einen neuen Zensus ausgesprochen. Bürgerrechtler stufen den neuen Zensus zum Teil als Verfassungs-widrig ein.